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EU-KI-Verordnung

EU-KI-Verordnung

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50, erklärt

Artikel 50 ist der Teil der KI-Verordnung, der fast jedes KI-Produkt betrifft, nicht nur die Hochrisiko-Fälle. Er ist seit dem 2. August 2026 durchsetzbar. Hier steht, was jeder Absatz verlangt — in der Reihenfolge, in der sie dir begegnen, samt der Ausnahmen, auf die sich zu viele verlassen.

Muss ich Nutzer:innen sagen, dass sie mit KI interagieren?

Ja, wenn dein System für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt ist — Artikel 50(1) legt die Pflicht dem Anbieter auf: Das System so gestalten, dass Nutzer:innen wissen, dass sie es mit KI zu tun haben, spätestens bei der ersten Interaktion, klar und erkennbar. Die Transparenz-Leitlinien der Kommission vom Juli 2026 legen „Interaktion“ weit aus — ein einzelner Prompt mit einer einzelnen Antwort zählt —, nehmen aber etwa Spamfilter und reine Backend-Entscheidungsunterstützung aus. Es gibt eine Ausnahme, wenn der KI-Charakter für eine aufmerksame Person „offensichtlich“ ist, doch die Leitlinien legen sie eng aus: Sie trägt bei Entwickler-Tools für Fachleute, nicht bei Produkten fürs allgemeine Publikum. Die praktische Antwort für ein kleines Produkt: den Einzeiler einbauen. Kostet nichts und erledigt die Grauzone.

Muss ich KI-generierte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen?

Artikel 50(2) verlangt von Anbietern von Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Text-Inhalte erzeugen, die Outputs maschinenlesbar und als KI-generiert erkennbar zu kennzeichnen — „soweit technisch machbar“. Der Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte (Endfassung Juni 2026) ist der maßgebliche Benchmark: Bei Dateien, die Metadaten tragen können, signierte Metadaten plus Wasserzeichen; bei Fließtext ein unmerkliches Wasserzeichen für längere Outputs, sehr kurze Texte ausgenommen. Der Machbarkeits-Vorbehalt ist für kleine Produkte entscheidend: Die Leitlinien stellen klar, dass niemand Technik einsetzen muss, die am Markt nicht verfügbar ist. Wenn du Text von einer Modell-API streamst, die kein Wasserzeichen anbietet: Bewertung schriftlich dokumentieren, am Output sichtbar hinweisen und die Upstream-Kennzeichnung übernehmen, sobald dein Modellanbieter sie ausliefert. Wie Behörden nachgelagerte API-Anbieter in diesem Punkt behandeln werden, ist wirklich ungeklärt — genau deshalb lohnt die schriftliche Machbarkeitsbewertung. Konkrete Kennzeichnungs-Optionen für Text, Bilder, Audio und Video stehen unter KI-Inhalte kennzeichnen.

Deckt die Ausnahme für unterstützende Bearbeitung Paraphrasieren und Umschreiben ab?

Nein. Artikel 50(2) nimmt Systeme mit „unterstützender Funktion für die Standardbearbeitung“ aus, die den Input nicht wesentlich verändern. Die Beispiele der Leitlinien ziehen die Linie deutlich: Grammatik- und Rechtschreibkorrektur liegen innerhalb der Ausnahme; KI-Zusammenfassungen und Paraphrasieren oder Umschreiben, das Stil, Struktur oder Bedeutung verändert, liegen außerhalb. Ein Rewriter, dessen ganzer Zweck die Stiländerung eines Textes ist, verändert den Input in genau der Dimension, die die Leitlinien nennen. Wenn dein Produkt umschreibt, gilt die Kennzeichnungspflicht dafür.

Was ist, wenn ich KI-generierten Text auf meiner Website veröffentliche?

Artikel 50(4) bindet Betreiber — also die Person, die veröffentlicht, nicht die, die das Tool gebaut hat. Er verlangt Offenlegung, wenn KI-generierter Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren — mit einer Ausnahme, wenn der Text menschlich geprüft wurde und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Daraus folgt dreierlei: Wer ein Tool betreibt, muss die Veröffentlichungen seiner Nutzer:innen nicht überwachen. Wer selbst KI-Text zu solchen Themen veröffentlicht, legt offen oder redigiert mit redaktioneller Verantwortung. Und rein private, nicht-berufliche Veröffentlichungen liegen ganz außerhalb der Verordnung.

Ab wann gelten diese Pflichten?

Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Eine Übergangsregel entschärft die Kennzeichnungspflicht: Systeme, die vor diesem Datum bereits am Markt waren, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die 50(2)-Kennzeichnung — die Hinweispflichten galten sofort. Inhalte, die vor August 2026 erzeugt wurden, müssen nie rückwirkend gelabelt werden. Das vollständige Bild samt der Änderungen durch den KI-Omnibus steht auf unserer Fristen-Seite.

Was passiert, wenn ich Artikel 50 ignoriere?

Verstöße kosten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Umsatzes — für KMU gilt der niedrigere Wert, und nationale Behörden müssen die Verhältnismäßigkeit abwägen: Art, Schwere, Dauer, Kooperation. Seit dem 2. August 2026 kann außerdem jede Person Beschwerde bei einer Marktüberwachungsbehörde einlegen. Praktisch ist ein kleines Produkt mit sichtbaren Hinweisen, einem Marker auf generiertem Output und einer schriftlichen Machbarkeitsakte ein sehr unattraktives Ziel für die Durchsetzung. Mach den Selbstcheck, um zu sehen, welche Absätze dein Produkt betreffen, oder lies, wie wir das alles selbst umgesetzt haben.

Keine Rechtsberatung

Diese Seiten und der Selbstcheck geben Praxiserfahrung aus der Compliance-Arbeit an unserem eigenen Produkt weiter. Sie sind technische Orientierung, keine Rechtsberatung — für rechtliche Fragen zu deiner konkreten Situation sprich mit einer Anwältin oder einem Anwalt.